Deutliche Erhöhung der Anforderungen an Crowdfinancing-Plattformen: FinAnlVermVO

Das Kleinanlegerschutzgesetz wurde von der Crowdfinancing-Industrie weitgehend mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass hier deutlich höhere Anforderungen auf die meisten Plattformen zukommen, insbesondere die, die in der Vergangenheit lediglich partiarische Nachrangdarlehen platziert haben. Mit der partiellen Gleichstellung partiarischer (Nachrang-) Darlehen einerseits und sonstigen Vermögensanlagen andererseits müssen Crowdfinanzierungs-Plattformen künftig nämlich auch die […]

Kleinanlegerschutzgesetz: Kritikpunkte bleiben trotz positivem neuen Gesetzesentwurf

Der neue Entwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz geht in die richtige Richtung. Kritikpunkte bleiben, insbesondere hinsichtlich bestimmter Grenzen und der fehlenden Gleichstellung partiarischer Darlehen mit anderen mezzaninen Instrumenten. Der Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz, den der Bundestag heute beschließen will, wird in seinen Auswirkungen für die Crowdfunding-Industrie deutlich entschärft. Der neue Entwurf geht in die richtige Richtung, da […]

Deutschland in der zweiten Liga – und jetzt noch das Kleinanlegerschutzgesetz

In der FAZ vom 14.11. findet sich unter dem Artikel „Deutschland spielt bei Startups in der zweiten Liga“ ein spannender Artikel. Dieser kommt genau richtig zur aktuellen Diskussion um das Kleinanlegerschutzgesetz, das diese Woche vom Kabinett in das Gesetzgebungsverfahren gebracht wurde. In dem Artikel wird deutlich, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei der Finanzierung von […]

Verbraucherschutz falsch verstanden: Das Kleinanlegerschutzgesetz schadet Kleinanlegern

Der vorliegende Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes hat nicht nur an dieser Stelle massive Kritik erfahren, sondern auch in Stellungnahmen des German Crowd Funding Network (GCN), des Bundesverbands Deutsche Startups sowie von BITKOM und des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Eine erneute umfängliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Kritikpunkten ist hier nicht geboten. Erlaubt sei aber der Hinweis auf einen speziellen Widerspruch: die weiterhin […]