Deutschland in der zweiten Liga – und jetzt noch das Kleinanlegerschutzgesetz

KMS zugeschn.
Dr. Kay-Michael Schanz

In der FAZ vom 14.11. findet sich unter dem Artikel „Deutschland spielt bei Startups in der zweiten Liga“ ein spannender Artikel. Dieser kommt genau richtig zur aktuellen Diskussion um das Kleinanlegerschutzgesetz, das diese Woche vom Kabinett in das Gesetzgebungsverfahren gebracht wurde.

In dem Artikel wird deutlich, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei der Finanzierung von jungen Unternehmen weiterhin weit hinterher hinkt. Wer hier nur auf die Erfolge von Berlin abstellt, verkennt, dass die Stadt zumindest in diesem Bereich derzeit weit vor dem Rest der Republik liegt (näher hierzu Hessische Startups brauchen bessere Startbedingungen).

http://blog.lightfin.de/2014/10/21/hessische-startups-brauchen-bessere-startbedingungen

Wie eine neue Studie der Boston Consulting Group, die der CDU-Wirtschaftsrat in Auftrag gegeben hat, bestätigt, kann Deutschland im internationalen Vergleich weiterhin nicht mithalten, schon gar nicht mit Regionen wie dem Silicon Valley und Tel Aviv. Danach werden im Silicon Valley mehr als zwölf Mal so viele Start-ups gegründet wie in Berlin.

Zentral für den Erfolg sei das richtige „Ökosystem“, ein „Netzwerk aus Kompetenzen, Kontakten und Kapitalgebern, aus Experten, Eliten und Unternehmern“. An vielen dieser Punkte aber hapert es hierzulande. Beispielsweise am Kapital: In Deutschland haben Risikokapitalfinanzierungen nur einen Anteil von 0,021 Prozent am Bruttoinlandsprodukt, was einer halben Milliarde Euro entspricht. In Amerika liegt der Anteil dagegen bei 0,17 Prozent (21 Milliarden Euro) und in Israel sogar bei 0,36 Prozent (0,8 Milliarden Euro). Selbst das Geld, das hierzulande als Risikokapital investiert wird, stammt zu 72 Prozent aus ausländischen Fonds.

Nach der Studie gibt es in Deutschland nur 3.000 bis 5.000 Business Angels, in Amerika dagegen 260.000. Vor diesem Hintergrund sollte verstärkt über Verbesserungsmöglichkeiten wie steuerliche Anreize nachgedacht werden, z.B. über die Berücksichtigung von Verlusten aus Start-up-Engagements bei der Einkommensteuer. Zusätzliche Hinderrnisse für die Finanzierung von jungen Unternehmen sind tunlichst zu vermeiden.

Auch wenn Geld nicht alles ist: vor Verabschiedung des Kleinanlegerschutzgesetzes sollten die Entscheider darüber nachdenken, ob es wirklich sinnvoll ist, die Crowdfinancing-Industrie, die echte Alternativen für die Finanzierung von jungen und kleineren mittelständischen Unternehmen bietet, mit Maßnahmen zu belasten, die dem (Klein-) Anleger keinerlei Vorteile bringen …

Dr. Kay-Michael Schanz, LightFin GmbH

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