Kleinanlegerschutzgesetz – Geänderte Anforderungen an Crowdfinancing-Plattformen
Das Kleinanlegerschutzgesetz führt zu einer partiellen (!) Gleichstellung von partiarischen bzw. Nachrangdarlehen mit anderen Vermögensanlagen. Dies hat eine deutliche Erweiterung der Pflichten derjenigen Crowdfinanzierungs-Plattformen, die in der Vergangenheit nur partiarische Nachrangdarlehen platziert haben, zur Folge. Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen aufgezeigt werden, die sich aus dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ergeben und […]
Crowdfinancing im Lichte des BaFin-Merkblatts zum Einlagengeschäft vom 11. März 2014
Deutsche Crowdfinancing-Plattformen, die sich mit der Finanzierung von Unternehmen beschäftigen, verwenden als Finanzierungsinstrument regelmäßig das nachrangige partiarische Darlehen. Dieses zeichnet sich in seiner möglichen Strukturierung – wie andere mezzanine Finanzierungsformen¹ – durch ein hohes Maß an Flexibilität aus: So kann es beispielsweise in seinen Ertragskomponenten sehr ähnlich wie Fremdkapital (relativ hoher Festzinssatz und niedrige Ertragsbeteiligung), […]