Briefgeheimnis im Internet?

Dr. Martin Bartels
Dr. jur. Martin Bartels

Wer das Briefgeheimnis verletzt, dem droht in Deutschland und in jedem anderen Rechtsstaat eine harte Strafe. Das kann Gefängnis bedeuten.

Wer sich Zugang zum elektronischen Briefverkehr anderer Menschen verschafft, der dringt ebenfalls in die Privatsphäre oder in den Bereich von Betriebsgeheimnissen ein. Das Bedürfnis nach Diskretion im persönlichen wie im betrieblichen Bereich ist gleich. Das gilt unabhängig davon, ob eine Nachricht in einem Umschlag steckt oder digital transportiert wird. Das Strafgesetzbuch schützt nur die schriftlich festgehaltenen Gedanken, die „verschlossen“ sind, also in einem Umschlag stecken. Man bedenke, dass diese Vorschrift aus dem Jahr 1871 stammt. Der damalige Gesetzgeber konnte sich schützenswerte Informationen nur in Umschlägen vorstellen. Das sollten wir ihm nicht vorwerfen.

Am 20. Januar hat Präsident Obama in seiner Rede zur Lage der Nation das Bedürfnis nach Diskretion anerkannt:

„No foreign nation, no hacker, should be able to shut down our networks, steal our trade secrets, or invade the privacy of American families, especially our kids.“

Wenn der Rechtsstaat das Bedürfnis nach Vertraulichkeit bei der elektronischen Korrespondenz noch nicht schützt, dann liegt es nahe, dass die Beteiligten sich selber schützen. Wenn sie ihre Korrespondenz verschlüsseln, schaffen sie dafür einen Umschlag, den ein Unbefugter entweder schwer oder gar nicht öffnen kann.

Gegen die Verschlüsselung wenden sich jetzt einige Politiker v.a. in den USA, dem Vereinigten Königreich und in Deutschland. Es gibt Überlegungen, die Verschlüsselung zu verbieten oder für staatliche Stellen lesbar zu machen. Der dafür angeführte Grund ist die Gefahr, dass der Email-Verkehr von Kriminellen, Fanatikern etc. („bad guys“) missbraucht werden könne.

„Bad guys“ können auch traditionelle Briefe schreiben, aber die sind nicht so schnell wie Emails. Ist die Langsamkeit einer Form von Kommunikation ein logischer Grund dafür, dass sie den Schutz des Rechtsstaats genießt? Und ist Schnelligkeit ein logischer Grund dafür, dass Emails nicht den Schutz des Rechtsstaats verdienen?

Tatsächlich sind die einigermaßen Intelligenten unter den „bad guys“ gar nicht auf den klassischen Email-Verkehr angewiesen, wenn sie sich über kriminelle Machenschaften austauschen. Sie wissen, wie sie sich elektronisch direkt miteinander verbinden, ohne dass jemand ihnen folgen kann (Stichwort „Darknet“).

Unternehmen brauchen sehr effiziente Verfahren für den Austausch von technischen und geschäftlichen Informationen, die ein Abgreifen durch Wettbewerber oder Kriminelle ausschließen. Das gehört zu den Infrastrukturanforderungen an eine moderne Volkswirtschaft. Privatmenschen haben ein legitimes Interesse am Schutz ihrer Privatsphäre.

Die Argumente für ein Verbot der Verschlüsselung von Emails sind nicht überzeugend. Also brauchen wir jetzt die erstklassige Verschlüsselung. Das Verfahren dafür sollte transparent, die Sicherheitsstufe sollte so hoch wie technisch möglich sein. In Hannover findet sich eine überzeugende Lösung: die Qabel GmbH, die derzeit eine Finanzierungsrunde durchführt und über LightFin Venture Capital Gesellschaften und strategische Investoren anspricht.

Das Thema „Sicherheit im IT-Sektor“ hat sich in der Venture Capital-Industrie in den USA bereits zu einem mächtigen Trend entwickelt. Wir verfolgen das genau und nehmen es wieder auf.

Dr. jur. Martin Bartels, LightFin GmbH

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