Haushaltsdebatte 2014: Finanzminister Schäuble zur Unternehmensfinanzierung

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) äußerte sich zum Auftakt der Haushaltsdebatte am 8. April in einer wenig überzeugenden Rede auch zu den Finanzierungsbedingungen für junge Unternehmen.¹

[wpvideo Zv8uuaIt]

Dabei hat er völlig zu Recht festgestellt, dass der Zugang zu Wagniskapital für innovative junge Unternehmen gerade in Deutschland weiterhin schwierig ist. So werden von Unternehmern die Herausforderungen bei der Finanzierung meist an erster Stelle genannt, wenn sie ihre Probleme während der Gründungs- und Wachstumsphase darlegen. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass Wachstumspotentiale aufgrund bestehender Kapitalengpässe ungenutzt bleiben und manche ansonsten erfolgsversprechende Unternehmung aus finanziellen Gründen nicht realisiert wird. Dies hat nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch volkswirtschaftliche Implikationen.

Die beschränkte Verfügbarkeit von Venture Capital wird vor allem im internationalen Vergleich deutlich. Während das Volumen für Wagniskapitalinvestitionen je Startup in den USA zwischen den Jahren 2008 – 2012 bei durchschnittlich 8,3 Mio. USD lag, waren dies in Deutschland gerade mal 1,3 Mio. Euro.² Der im Mai 2013 eingeführte Zuschuss für Wagniskapital fördert zwar – wie von Minister Schäuble gefordert – privatwirtschaftliche Investitionen und ist daher ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz.

Völlig offen bleibt bei Minister Schäuble’s Hinweis auf die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital, wie er die von ihm geforderte internationale Wettbewerbsfähigkeit bei der Förderung von innovativen Unternehmen erreichen möchte. Bei seiner Forderung einer Stärkung der Attraktivität der Bundesrepublik als Fondsstandort geht er mit keinem Wort auf den enormen Nachholbedarf in dieser Beziehung ein. Die Auswirkungen des neuen KAGB gehen wohl gerade in die entgegengesetzte Richtung…

Als Erweiterung des Instrumentariums der Mittelstandsförderung wird nach Minister Schäuble unter anderem an der Einführung eines neuen Börsensegments („Markt 2.0“) gearbeitet. Was genau sich hinter dem – von ihm selbst eher schmunzelnd verwendeten – Begriff „Markt 2.0“ verbirgt, bleibt unklar – gemeint ist wohl „Neuer Markt 2.0“, was aber auch nicht viel weiter bringt.

Ob die Schaffung eines neuen Börsensegments den Zugang zu Wagniskapital für junge Unternehmen wesentlich vereinfachen wird, ist zweifelhaft. Hierüber wird seit einigen Jahren geredet, vor allem über die an die Unternehmen zu stellenden Mindestanforderungen. Dabei zeichnen sich Eckpunkte ab, die mit Sicherheit keine Emissionen von kleinen Unternehmen erlauben werden.

Ansonsten ist bisher nicht viel passiert. Ganz im Gegenteil: die Deutsche Börse hat ihr First Quotation Board, d.h. den Teilbereich des Freiverkehrs für Erstlistings, in Anbetracht von Mißbräuchen – gerade durch ausländische Unternehmen – geschlossen.

Richtig ist sicherlich, dass die Frühphasenfinanzierung wie zu Zeiten des Neuen Marktes davon profitieren kann, wenn Investoren eine konkrete Exitmöglichkeit in Form eines zeitnah möglichen Börsengangs sehen. Viele Investoren dürften der Schaffung eines neuen Börsensegments aber in Erinnerung an den Neuen Markt kritisch gegenüber stehen. Dieser wurde um die Jahrtausendwende zum Sinnbild für Kapitalvernichtung und Betrug. Nach anfänglicher Euphorie und hunderten Börsengängen gingen viele Unternehmen gerade aus dem heute weiterhin gefragten Internetsektor Konkurs. Zahlreiche (Privat-) Anleger verloren ihr Geld. Im Jahr 2003 wurde das Segment schließlich eingestampft, obwohl es damals das am besten regulierte Börsensegment war.

Ein neues Börsensegment kann allenfalls ein Baustein bei der Verbesserung der Wachstumsfinanzierung sein. Ohne mehr Rechtsklarheit, vor allem aber ohne eine Verbesserung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und anderer Fördermöglichkeiten wird es selbst nicht erfolgreich sein und auch keinen Beitrag zur Schließung von Finanzierungslücken leisten. Hier sei ein Hinweis auf die partielle steuerliche Absetzbarkeit von Frühphaseninvestitionen in anderen Staaten wie Großbritannien erlaubt. Deutlich unmittelbarer wären die Auswirkungen der schon im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserung der Rahmenbedingungen für Crowdfinancing durch Schaffung eines angemessenen und verlässlichen Rechtsrahmens – selbstverständlich unter Wahrung eines adäquaten Anlegerschutzes.

Dr. Kay-Michael Schanz, Schanz & Coll. Rechtsanwälte
Roland Selle, LightFin GmbH


¹ http://www.youtube.com/watch?v=vDbSw63eZeg

² http://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/Themen/Foerderprogramme/Dokumente/2014-04-01-Wachstumsfonds-final.pdf

2 Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Thomas Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert