Kleinanlegerschutzgesetz – Geänderte Anforderungen an Crowdfinancing-Plattformen

Das Kleinanlegerschutzgesetz führt zu einer partiellen (!) Gleichstellung von partiarischen bzw. Nachrangdarlehen mit anderen Vermögensanlagen. Dies hat eine deutliche Erweiterung der Pflichten derjenigen Crowdfinanzierungs-Plattformen, die in der Vergangenheit nur partiarische Nachrangdarlehen platziert haben, zur Folge. Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen aufgezeigt werden, die sich aus dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ergeben und […]

FinVermV: Deutliche Erhöhung der Anforderungen an Crowdfinancing-Plattformen durch Kleinanlegerschutzgesetz

Das Kleinanlegerschutzgesetz führt dazu, dass Crowdfinancing-Plattformen sehr zeitnah die Verpflichtungen der Finanzanlagenvermitt-lungsverordnung beachten müssen. Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes Ausweislich seiner Homepage wird der Bundesrat auf seiner Plenarsitzung am Freitag, den 12. Juni, über das Kleinanlegerschutzgesetz entscheiden. Das Kleinanlegerschutzgesetz ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz, d.h. der Bundesrat kann nach Art. 77 Abs. 2 Grundgesetz verlangen, dass über dieses […]