Kleinanlegerschutzgesetz – Geänderte Anforderungen an Crowdfinancing-Plattformen

Das Kleinanlegerschutzgesetz führt zu einer partiellen (!) Gleichstellung von partiarischen bzw. Nachrangdarlehen mit anderen Vermögensanlagen. Dies hat eine deutliche Erweiterung der Pflichten derjenigen Crowdfinanzierungs-Plattformen, die in der Vergangenheit nur partiarische Nachrangdarlehen platziert haben, zur Folge. Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen aufgezeigt werden, die sich aus dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ergeben und […]