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Nachrangdarlehen bergen rechtliche Risiken für Verwender Die neuere Rechtsprechung (zuletzt BGH v. 20.2.2014, (IX ZR 137/13, LG Frankfurt a.M.) steht Nachrangklauseln zunehmend kritisch gegenüber. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei den Gläubigern um Privatpersonen handelt. Die Klauseln werden von der Rechtsprechung als objektiv ungewöhnlich eingestuft. Privatpersonen brauchen nach Einschätzung der Richter bei der […]