Datenspionage im Mittelstand: ein Aufruf

Dr. jur. Martin Bartels
Dr. jur. Martin Bartels

Früher konnte man mit Spionen noch etwas anfangen, sie traten physisch auf. Also konnte man sie auf frischer Tat mit der Minox-Kamera in der Hand ertappen. Bei allem Schaden, den sie anrichteten, boten sie doch immerhin einen gewissen Ausgleich als Stoff für spannende Thriller. Die heutigen Datendiebe fotografieren keine Schriftstücke, ihre Taten sieht man nicht. Folglich bieten sie auch der Filmindustrie nur mittelmäßigen Stoff.

Die Spionage von Staaten gegen Staaten interessiert uns an dieser Stelle nicht, denn wir schauen jetzt auf das, was Unternehmen zustößt. Diese erarbeiten mit der zunehmend elektronisch gesteuerten Ausrichtung von Entwicklungsarbeit, Kommunikation, Ablauforganisation und Herstellungsverfahren beachtliche Produktivitätsgewinne.

Die Unternehmen sind dabei aber kulturell noch auf eine rechtsstaatliche Umgebung eingestellt, die Respekt vor materiellem und geistigem Eigentum als selbstverständlich anerkennt und wirksam verteidigt und das Briefgeheimnis schützt.

Tatsächlich hat das Rechtssystem das Briefgeheimnis für Email-Nachrichten nicht anerkannt. Es gibt also nur ein gefühltes Email-Geheimnis. Demgegenüber ist und bleibt der Geschäftsbetrieb als Schöpfer und legitimer Bewahrer von wertvollem geistigem Eigentum als schützenswert anerkannt.

Nun reiben wir uns die Augen, wenn wir erfahren, dass professionelle Beschaffer und Verteidiger von Geheimnissen sich plötzlich wieder von der Elektronik verabschieden und mechanische Schreibmaschinen ordern.

Die Spionage gegen Unternehmen geht von Wettbewerbern oder insbesondere von staatlichen Institutionen als Unterstützer von Wettbewerbern aus deren Land aus. Dies ist ein Phänomen mit wachsender Bedeutung.

Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik helfen, die Art und den Umfang von Angriffen auf das Eigentum von deutschen Unternehmen festzustellen. Sie können Gefahren analysieren und Gegenmaßnahmen empfehlen. Einen durchgreifenden Schutz gegen Cyber-Einbrüche in Betriebe und in deren Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kunden kann sich ein mittelständisches Unternehmen von Behörden aber nicht erwarten.

Es ist kein Zufall, dass eine auf die Sicherheit im Internet spezialisierte Bundesbehörde den massiven Diebstahl von Daten nur durch Rückgriff auf einen Bericht in der New York Times melden kann. Wer jetzt nicht den Rückzug zur Olympia-Schreibmaschine, der sicher verschließbaren Registratur und zum versiegelten durch die Post oder einen sicheren Botendienst übermittelten Briefumschlag antreten will, der kann jetzt wirksame Hilfe nur von auf Cybersicherheit spezialisierten privaten Unternehmen erwarten.

Wir möchten gern Unternehmen bei der Finanzierung unterstützen, die entweder für den Schutz von im Unternehmen gesammelten und genutzten sensiblen Daten oder für den Schutz der elektronischen Kommunikation mit anderen Unternehmen oder Kunden solide und einfach zu nutzende Lösungen erarbeitet haben. Bitte melden Sie sich bei uns über bartels@lightfin.de!

Dr. jur. Martin Bartels, LightFin GmbH

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