
Unter dem leicht provokanten Titel “Crowdinvesting: BaFin vergreift sich in der Wortwahl” findet sich auf www.crowdfundbeat.de eine interessante Stellungnahme zu dem Editorial im BaFin Journal Juni 2014. Dabei geht es z.B. um die Empfehlung der BaFin, Crowdinvestoren mögen mögliche Konsequenzen ihres Investments sorgfältig abwägen und müssten sich darüber im Klaren sein, dass Angebote des Grauen Kapitalmarkts grundsätzlich Risiken bergen.
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Verfasser – wie übrigens vor Kurzem auch die Präsidentin der BaFin, Dr. Elke König – zunächst mit der Mündigkeit der Bürger, die in Zeiten von Prokon von (vermeintlichen) Verbraucherschützern zunehmend in Frage gestellt wird. Anschließend beklagt der Verfasser dann die Verwendung des Begriffes “Grauer Kapitalmarkt” im Zusammenhang mit Crowdinvesting:
“Dieses Segment, in dem man als Anleger entweder der weißen Weste oder dem schwarzen Schaf begegnet, hat praktisch zwei Charakteristiken: 1. Keinerlei staatliche Finanzaufsicht und 2. Vertrieb durch unerwünschte Telefonanrufe, häufig verbunden mit kurzfristigen Hausbesuchen des Anbieters.”
Dabei weist er darauf hin, dass diese Merkmale beim Crowdinvesting nicht zutreffen. Interessant ist sein Vorschlag, als Kompromiss einen auf das Crowdinvesting zugeschnittenen Anlageprospekt vorzusehen.